Marken sind Kennzeichen, die Waren und Dienstleistungen unterschiedlicher Anbieter voneinander unterscheidbar machen. Marken werden auch Brands, Logos, Trademarks oder Labels genannt.

Gesetzlich wird in § 1 des Markenschutzgesetzes eine Marken wie folgt beschrieben:

Marken können Zeichen aller Art sein, insbesondere Wörter, einschließlich Personennamen, oder Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Farben, die Form oder Verpackung der Ware oder Klänge, soweit solche Zeichen geeignet sind,

1) Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden und
2) im Markenregister in einer Weise dargestellt zu werden, dass die zuständigen Behörden und das Publikum den Gegenstand des ihrem Inhaber gewährten Schutzes klar und eindeutig bestimmen können.

Ein Logo ist ein grafisch dargestelltes Warenzeichen. Ein Slogan ist ein einprägsamer Spruch, der häufig für die Vermarktung einer Firma verwendet wird. Ein Firmenname ist ein Wortlaut, der eine Firma benennt.

Allesamt sind Markenzeichen und können, vorbehaltlich einer positiven Prüfung durch das Amt, als schutzwürdig erkannt und als Marke registriert werden.

Haben Sie also ein ausdrucksstarkes Logo oder einen kreativen Namen gefunden, ist Ihre Marke Teil des USP (Alleinstellungsmerkmals) Ihres Unternehmens oder planen Sie eine Franchise-Firma aufzubauen? Dann sollte der Markenname im Markenregister eingetragen werden – am besten einfach online auf www.easybrands.at.

Der Inhaber einer eingetragenen Marke hat das Recht, Dritten zu verbieten, ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr ein mit der Marke gleiches oder ihr ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen. Der Erwerb des Markenrechtes erfordert die Eintragung der Marke in das Markenregister. Hier gilt grundsätzlich das „Prioritätsprinzip“ – das ältere Recht hat Vorrang vor dem jüngeren Recht. Das Anmeldedatum ist daher besonders entscheidend im Markenrecht, denn „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.

Die gebräuchlichsten Marken sind Wortmarken, Bildmarken (Logos) und Wortbildmarken (Logo mit Wortanteil kombiniert). Daneben gibt es noch eine Reihe anderer Markenarten. 

Hier eine Übersicht der Markenarten:

Wortmarke
Eine Wortmarke besteht ausschließlich aus Wörtern oder Buchstaben, Ziffern, sonstigen typografischen Zeichen oder einer Kombination daraus, die maschinenschriftlich abgebildet werden können.

Bildmarke
Dies ist eine Marke, bei der nicht standardisierte Schriftzeichen, Stilisierung oder ein besonderes Zeichenlayout oder ein grafisches Merkmal oder eine Farbe verwendet werden. Dazu gehören auch Marken, die ausschließlich aus Bildelementen bestehen.

Bildmarke mit Wortelementen (Wortbildmarke)
Eine Bildmarke aus einer Kombination von Wort- und Bildelementen

Formmarke („3D-Marke“)
Eine Formmarke besteht aus einer dreidimensionalen Form oder erstreckt sich darauf. Sie kann Behälter, Verpackungen, das Produkt selbst oder seine Gestaltung einschließen.

Formmarke mit Wortelementen
Eine Formmarke, die Wortelemente enthält.

Positionsmarke
Eine Positionsmarke besteht aus der besonderen Platzierung oder Anbringung der Marke auf dem Produkt.

Mustermarke
Eine Mustermarke besteht ausschließlich aus einer Reihe von Elementen, die regelmäßig wiederholt werden.

Farbmarke (aus einer einzigen Farbe)
Eine Farbmarke ist das, was der Name sagt – eine Marke, die ausschließlich aus einer einzigen Farbe (ohne Umrisse) besteht.

Farbmarke (Farbenkombination)
Eine Marke, die ausschließlich aus einer Farbenkombination (ohne Umrisse) besteht.

Hörmarke
Eine Hörmarke besteht ausschließlich aus einem Klang oder einer Kombination von Klängen. Bewegungsmarke Eine Marke, die aus einer Bewegung oder einer Positionsänderung der Elemente der Marke besteht oder sich darauf erstreckt.

Multimediamarke
Eine Multimediamarke besteht aus der Kombination von Bild und Ton oder erstreckt sich darauf.

Hologrammmarke
Hologrammmarken bestehen aus Elementen mit holografischen Merkmalen.

Ein Patent schützt neue technische Erfindung. Patente werden in der Regel von technisch ausgebildeten Patentanwälten registriert.

Eine Marke ist hingegen ein Unternehmenskennzeichen und in den meisten Fällen ein Wortlaut oder Logo.

Um den Unterschied zu verdeutlichen: Erfindet ein Unternehmen eine neue Schweißtechnik und gibt das Unternehmen dieser Technik einen werbewirksamen Namen, muss für die neue Technik ein Patent und für den Namen der Technik eine Marke angemeldet werden.

Die Waren und Dienstleistungen, zu deren Kennzeichnung im Geschäftsleben die Marke bestimmt ist, sind in einem Verzeichnis (Waren- und Dienstleistungsverzeichnis), geordnet nach der Klasseneinteilung der Nizzaer Klassifikation anzuführen. Aus Kostenerwägungen und im Hinblick auf den Benützungszwang im Markenbereich wird empfohlen, nur solche Waren und Dienstleistungen in das Verzeichnis aufzunehmen, für welche die Verwendung der Marke durch den Anmelder oder mit dessen Zustimmung durch Dritte (z.B. Lizenz- und Franchisenehmer) innerhalb von 5 Jahren ab der Registrierung tatsächlich beabsichtigt ist.

Grundsätzlich sollte die Marke auch in der Form angemeldet werden, wie sie im Geschäftsleben verwendet wird. Nur so gewährleistet man einen sicheren Schutz. Wird eine Marke nachträglich abgeändert, so empfiehlt sich eine neue Anmeldung der geänderten Marke, um wiederum den vollen Schutzumfang garantieren zu können.

Die Anmeldung einer Marke auf easybrands® erfolgt nach Beauftragung in der Regel innerhalb von fünf Werktagen. Gerne melden wir Ihre Marke in dringenden Fällen über unser „EXPRESS-Service“ auch innerhalb von 48h an.

Die Dauer des gesamten Registrierungsvorgangs ist abhängig vom Patentamt und kann 2 bis 4 Monate in Anspruch nehmen.

Markenschutz gilt nur für die Länder, in welchen die Marke registriert wurde. Die Markenrechte gelten daher nur territorial für das Land der Eintragung. Es macht Sinn, seine Marke etwa zuerst national in Österreich anzumelden, wenn die unternehmerische Tätigkeit ihren Anfang in Österreich hat. Man kann auch generell sagen, dass nationale Anmeldungen grundsätzlich unkomplizierter verlaufen, als supra- oder internationale Anmeldungen.

Wird die unternehmerische Tätigkeit sodann auf andere Staaten ausgedehnt, sollte auch der Markenschutz erweitert werden. Hier bietet sich eine EU-Markenanmeldung an. Diese gewährt Schutz in sämtlichen Mitgliedstaaten der EU, ist jedoch dementsprechend aufwändiger und komplexer.

Die nationale Markenanmeldung (jeweils in Österreich, Deutschland, etc.) dient dem Schutz einer Wort- und/oder Bildmarke im nationalen Umfeld. Ist Ihr Unternehmen ausschließlich national tätig, ist die Markenregistrierung beispielsweise in Österreich oder Deutschland ausreichend.

Die EU-weite Markeneintragung bietet den Vorteil, dass Sie damit Ihr Markenzeichen in der gesamten EU mit einer einzigen Markeneintragung schützen können. Die Eintragung einer Unionsmarke ist komplexer, jedoch ist auch der geografische Schutzumfang deutlich größer. Die EU-weite Markenanmeldung ist unabhängig von einer vorherigen Anmeldung in Österreich oder Deutschland möglich.

Es gibt auch die Möglichkeit Ihre Marke international anzumelden. Gerne begleiten wir Sie auch bei einer internationalen Markenregistrierung.

Die Gebühren für eine Markenanmeldung richten sich nach dem Land, in dem Markenschutz beantragt wird, und nach der Anzahl der Waren- und Dienstleistungsklassen. Folgende Gebühren fallen beim österreichischen, deutschen und europäischen Markenamt an:

Österreichisches Patentamt (ÖPA): 280€ inklusive 3 Klassen; 75€ extra für jede Klasse ab der 4. Klasse

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA): 300€ inklusive 3 Klassen; 100€ extra für jede Klasse ab der 4. Klasse

Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO): 850€ inklusive 1 Klasse; 50€ für die 2. Klasse und 150€ für jede Klasse ab der 3. Klasse

Stand der Gebühren ist April 2020. Hinzu kommen noch etwaige Kosten für eine anwaltliche Beratung und Anmeldung der Marke.

Mit easybrands® steht Ihnen ein kompetenter Partner in Sachen Markenrecht zur Seite.

Wir bieten sämtliche Leistungen rund um die Bereiche Markenanmeldung, Markenberatung und Markenrecherche. Alle Dienstleistungen können Sie unkompliziert über unsere Onlineplattform buchen. Wir schützen auch gerne Ihre Designs und Geschmacksmuster.

Da das Anmeldeverfahren einer Marke oder eine Markenrecherche eine komplexe Angelegenheit ist, wird dringend empfohlen, dies durch einen Anwalt durchführen zu lassen. Rechtsanwalt Dr. Oliver Peschel und sein Team von easybrands® kümmern sich professionell um Ihr Anliegen, um einen effizienten und sicheren Markenschutz zu gewährleisten.

Im Rahmen einer Markenrecherche werden fremde ältere Marken im Markenregister gesucht, die womöglich stärke Rechte haben. Diese Markeninhaber könnten gegen eine Markenanmeldung vorgehen, wenn eine idente bzw ähnliche Marke angemeldet oder verwendet wird.

Man unterscheidet zwischen einer Markenidentheitsrecherche und einer Markenähnlichkeitsrecherche. Im Rahmen einer Markenidentheitsrecherche werden nur fremde idente Marken gesucht. Diese Recherche bietet einen gewissen Schutz, jedoch könnten auch fremde ähnliche Marken bestehen. Ähnliche und idente Marken werden im Rahmen einer Markenähnlichkeitsrecherche recherchiert. Die Ähnlichkeitsrecherche bietet einen umfassenderen Schutz vor potentiellen Eingriffen in Rechte Dritter.

Nach einer Anmeldung muss die Marke noch nicht sofort benutzt werden – das Gesetz gewährt einen gewissen Übergangszeitraum. Jedermann kann jedoch die Löschung einer registrierten Marke beantragen, soweit diese für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Tag der Antragstellung weder vom Markeninhaber noch mit dessen Zustimmung von einem Dritten ernsthaft kennzeichenmäßig benutzt wurde.

Das Markenrecht entsteht mit dem Tag der Eintragung in das Markenregister. Die Schutzdauer endet zehn Jahre nach dem Anmeldetag. Sie kann jedoch durch rechtzeitige Erneuerung (einfach durch Zahlung der Erneuerungsgebühr) immer wieder um zehn Jahre verlängert werden.

Eine Markenrechtsverletzung liegt dann vor, wenn eine rechtmäßig eingetragene Marke von Dritten gewerblich unbefugt verwendet wird. Es ist auch verboten, verwechslungsfähig ähnliche Kennzeichen zu registrierten Marken zu benutzen. Im Zuge einer Markenrecherche kann easybrands® überprüfen, ob dies der Fall ist.

Als Markeninhaber haben Sie zivilrechtlich viele Möglichkeiten, um Ihren Rechtsanspruch durchzusetzen. Es gibt etwa die Möglichkeit eine Abmahnung zu verfassen und bei anhaltenden Markenverletzungen auch vor Gericht Klage einzubringen. Gerne informieren wir Sie im Zuge einer Beratung ausführlich über Ihre Möglichkeiten.

Der Markenhinweis „®“ („R im Kreis“) stammt aus dem angloamerikanischen Rechtsraum, ist jedoch weltweit gebräuchlich. Das ® darf grundsätzlich nur dann verwendet werden, wenn eine eingetragene Marke vorliegt. Auch muss beachtet werden, dass der Hinweis nur für die tatsächlich eingetragene Marke verwendet wird und nicht etwa für nicht schutzfähige Symbole oder Begriffe.

Für eine deutliche Kennzeichnung des Zeichens als eingetragene Marke ist der Hinweis ® durchaus empfehlenswert. Im Einzelfall sollte jedoch die Anbringung rechtlich geprüft werden. Wir unterstützen Sie gerne bei dieser Beurteilung.

Der Schutz der Marke sollte laufend überwacht werden, damit nicht Nachahmer die Reputation der aufgebauten „brand“ unrechtmäßig nutzen. Unsere Kanzlei bietet daher für pauschal 29€/Monat (exkl. USt) eine regelmäßige Markenüberwachung an. Das Honorar ist jeweils im Voraus für ein Jahr zu bezahlen. Nach Ablauf des Jahres kann der Kunde entscheiden, ob die Markenüberwachung für ein weiteres Jahr verlängert wird.

Im Rahmen der Markenüberwachung werden die relevanten Markenregister monatlich auf idente Neuanmeldungen überwacht. Sollte eine solche Marke gefunden werden, informieren und beraten wir Sie über die möglichen rechtlichen Schritte. Auch ist es möglich, die Markenanmeldungen eines bestimmen Inhabers, z.B. eines Mitbewerbers, überwachen zu lassen.

 

Die Amazon-Markenregistrierung ermöglicht das einfache finden von Verstößen gegen Ihre Markenrechte in den verschiedensten Amazon-Stores weltweit. Zusätzlich überwacht Amazon mithilfe der eingegebenen Markendetails automatisch mithilfe eines Algorithmus die Stores auf etwaige Markenverstöße.

Voraussetzung ist die bereits erfolgte Registrierung Ihrer Marke samt Registrierungsnummer. Nach der Registrierung Ihrer Marke unterstützen wir Sie gerne bei der Anmeldung zur Amazon-Markenregistrierung.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Anmeldung Ihrer Wort- und Bildmarke. Wir schützen Ihre Logos und sichern Ihre Firmennamen. Die Erstellung von Logos und Grafiken wird von easybrands® jedoch nicht durchgeführt – bitte wenden Sie sich an eine Marketingagentur.

Vermehrt kommt es vor, dass Firmen „Angebote“ bzw Zahlungsaufforderungen an Markeninhaber schicken. Die Daten entnehmen diese Firmen aus dem Markenregister. Zahlen Sie solche Zahlungsaufforderungen im Zweifelsfalle nicht ein, da es sich häufig um irreführende Rechnungen handelt.

Das Österreichische Patentamt warnt dazu:
Diese Firmen verwenden amtlich klingende Bezeichnungen, die Schutzrechtsinhaber/innen dazu verleiten sollen, ihr Patent, ihre Marke oder ihr Muster in nicht amtliche Register oder Publikationen eintragen zu lassen. Dafür werden Eintragungsofferte versendet, denen Zahlungsaufforderungen über hohe Beträge beiliegen, die in keiner Weise der angekündigten Gegenleistung entsprechen. Diese Anbieter stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Österreichischen Patentamt. Vermutlich beziehen diese Unternehmen Namens- und Adressdaten aus unseren Online-Diensten oder den amtlichen Publikationen (Österreichisches Patent- oder Gebrauchsmusterblatt, Marken- bzw. Musteranzeiger), die auch über Suchmaschinen auffindbar sind. Diese Daten können legal von jeder Person aufgerufen werden. Zahlungsaufforderungen die nicht vom Österreichischen Patentamt stammen sind belanglos und haben keinerlei Auswirkung auf die Registereintragung beim Österreichischen Patentamt.